„go-digital“ – 50% Förderung für 100 % Digitalisierung
Mit dem Förderprogramm „go-digital“ lassen sich Zuschüsse für die Digitalisierung Ihres Unternehmens sichern. Nun wurde das erfolgreiche Programm um drei weitere Jahre verlängert.
Kriterien für zu fördernde Unternehmen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
- Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitenden
- Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Weitere Informationen des BMWK.
Niedersachsen- Schnellkredit – Für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
Mit der Förderung vom Land Niedersachsen und der NBank können sich kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, Unterstützung sichern. Den Schnellkredit gibt es noch bis Ende Juni 2022.
- Für niedersächsische Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
- Antragstellung im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung
- Anträge sind bis spätestens 24. Juni 2022 über die Hausbank bei der NBank einzureichen.
Weitere Informationen der NBank.
Mit der Neustarthilfe in 2022 durchstarten
Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum. Den Antrag können Sie zunächst nur selbst stellen. In wenigen Wochen wird es auch die Möglichkeit der Antragstellung über prüfende Dritte geben. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Weitere Informationen des BMWK.
Unterstützung durch das Mittelstand-Digital Zentrum Hannover
Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Expertinnen und Experten mit Rat und Tat zur Seite! Kommen Sie auf uns zu, um Ihr Unternehmen Schritt für Schritt in Sachen Digitalisierung voran zu bringen – vom Erstgespräch, über E-learning, Workshops, Projekte und Vermittlung zur Förderberatung! Dank öffentlicher Förderung sind unsere Unterstützungsangebote für Sie kostenfrei. Termin vereinbaren.