Die niedersächsische Landesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung mit insgesamt 15 Millionen Euro. Damit fördert das Wirtschaftsministerium niedersächsische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Transformationsprozessen. Der „Digitalbonus Niedersachsen“ kann bei der NBank beantragt werden.
Förderfähig sind hierbei notwendige Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. Die Förderleistung besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von ca. 50 % bei kleinen und ca. 30% bei mittleren Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen. Der Sitz des Unternehmens oder der Betriebsstätte muss in Niedersachsen liegen. Auch kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens aus Niedersachsen werden gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in IKT-Hard- und -Software oder Softwarelizenzen mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto. Auch Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto sowie ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz werden bezuschusst. Hier ist zu beachten, dass die Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr eingehalten wird. Die Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen liegt bei 7.500 € und bei mittleren Unternehmen bei 15.000 €. Für die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen wird die KMU-Definition der Europäischen Kommission angewendet (hier gelangen Sie zum KMU-Prüfschema).
Die Förderung darf nur einmal gestellt werden. Es ist daher zu empfehlen, sämtliche förderfähige Maßnahmen in einem Antrag zusammenzufassen.
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware (darunter zählen auch Software im Abo-Modell) und Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT-Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware). Auch Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs werden nicht gefördert.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
- Registrierung im Kundenportal der NBank.
- Antragsteller*innen werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
- Der Antrag sowie zusätzliche Dokumente werden online eingereicht. Zusätzlich müssen die Unterlagen unterschrieben an die NBank verschickt werden.
Weitere Infos unter: Digitalbonus.Niedersachsen (nbank.de)
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